Weniger Bürokratie dank Digitalisierung
von Manuela Schädler (Vaterland)
Es ist ein Vorhaben, das bekannt ist: Alle Dienstleistungen des Staates sollen digitalisiert werden. Bereits im Jahr 2011 wurde mit dem E-Government-Gesetz die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Bewegung in die Sache kam, als die Regierung im Regierungsprogramm 2017 bis 2021 beschloss, eine Digitale Agenda auszuarbeiten.
Im Jahr 2020 wurde mit der Abänderung der gesetzlichen Grundlage der Startschuss für die Umsetzung gegeben. Mit einem ambitionierten Ziel: Ab dem 1. Januar 2023 sind die Behörden sowie Unternehmen verpflichtet, auf dem elektronischen Weg zu kommunizieren – ganz nach dem Prinzip «digital only». Für Privatpersonen gilt dies nicht: Ihnen steht weiterhin zu, die Briefpost oder den Weg zum Schalter zu wählen. Doch sie haben das Recht, online zu kommunizieren, wofür sie dann die sogenannte eID.li benötigen, wenn für den Geschäftsverkehr eine eindeutige Identifikation notwendig ist. Bei Privatpersonen gilt das Prinzip «digital first».
Alle Amtshandlungen sind online nicht möglich
Seit 2019 arbeitet das Amt für Informatik (AI) in Zusammenarbeit mit den Amtsstellen an der Transformation. Eine Mammutaufgabe, wie Sylvan Fux, Fachbereichsleiter Business Consulting Digitalisierung vom AI, sagt. «In drei Jahren sämtliche Prozesse zu digitalisieren, ist sehr sportlich. Der Aufwand ist riesig», sagt er. Beispielsweise sind 400 Online-Formulare auf der Internetseite der Landesverwaltung in Überarbeitung und weitere Plattformen sowie ein Vertretungssystem für juristische Personen im Aufbau. Doch die Arbeit ist komplex und alle Prozesse konnten noch nicht abschliessend angepasst werden. Einige Fragestellungen sind noch nicht gelöst, wie beispielsweise Massensendungen. «Ausserdem wird es Amtshandlungen geben, die auch in Zukunft online nicht möglich sind», sagt Eve Beck, Generalsekretär-Stellvertreterin beim zuständigen Ministerium für Präsidiales und Finanzen. Ein Beispiel ist die Ausstellung eines Reisepasses. Da müssen die Fingerabdrücke vor Ort erfasst werden.
Amtsstellen müssen Daten austauschen
Aus diesem Grund wird aktuell erhoben, welche Prozesse oder Verfahren ab dem neuen Jahr noch nicht online funktionieren oder weiterhin beispielsweise am Schalter getätigt werden müssen. Diese werden schliesslich als Ausnahme in der E-Government-Verordnung festgelegt – und, soweit möglich, in den nächsten Jahren abgearbeitet.
Eine zweite Übergangsfrist endet Ende des Jahres 2026. Bis dahin müssen Behörden und juristische Personen nicht nur durchgehend online kommunizieren, sondern ein weiterer wesentlicher Punkt der «digitalen Agenda» der Regierung soll bis dahin realisiert sein: Das sogenannte «Once-Only-Prinzip». Das heisst: Bürger oder Firmen müssen Daten und Informationen nicht immer wieder einreichen. Sind sie einmal hinterlegt, sind die Amtsstellen verpflichtet, diese untereinander auszutauschen. Ein grosser Vorteil, der einen Bürokratieabbau mit sich bringt. Ein Ziel der Regierung ist es vor allem, dass die digitalen Angebote der Verwaltung die Ansiedlung von Betrieben markant erleichtert und beschleunigt, wie sie im Bericht und Antrag zur Gesetzesänderung festhielt. Die digitale Kommunikation mit den Behörden kann auf verschiedenen Online-Wegen passieren. Sei dies über Online-Formulare, E-Mail oder gesicherte Kommunikationsplattformen. Denn der Datenschutz muss gewährleistet und empfindliche Informationen geschützt sein. «Der digitale Weg der Kommunikation hängt wesentlich vom Inhalt ab», hält Sylvan Fux fest.
Elektronische Zustellung der Post AG
Eine Plattform stellt die Liechtensteinische Post zur Verfügung. Über das ePostPlus-Portal können Dokumente digital versendet oder empfangen werden, bei welchen das Zustellgesetz greift. Sprich dort werden beispielsweise eingeschriebene Briefe und Rückscheine online umgesetzt. Die Zustellplattform besteht seit 2015 und wird für einige Dienste bereits genutzt.
In den letzten Monaten wurde ePostPlus nach den neuen Anforderungen der Landesverwaltung und den Erfahrungen aus den letzten Betriebsjahren weiterentwickelt, wie die Post in ihrem Kundenmagazin schreibt. Wie Post-Geschäftsleitungsmitglied Wolfgang Strunk auf Anfrage sagt, wurden bisher jedoch nur wenige Anwendungen verzeichnet. Grundbuch-, Strafregister-, oder Pfändungsregisterauszüge sind darüber verschickt worden. «Ab dem 1. Januar erwarten wir jedoch mehr Anwendungsfälle», so Strunk.
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